WAS  FÜR THEATER...

Ich hätte nie gedacht, dass eine Wurfplanung soviel Angriffe, Beleidigungen und Diskussionen hervorruft.
Angefangen von Hundevermehrer über  Kapitalrausschläger bis zu kranken Welpenerzeuger, war einiges dabei.
100% Rassestandart ??

Ich finde es erstaunlich, dass mir eine Züchterin erzählt, dass bei diesem Wurf mit nahezu 100% Sicherheit Welpen zur Welt kommen werden, die in keinster Weise dem Rassestandard des Border Collies entsprechen werden . Ihre Zucht hat bereits mehrere Würfe mit blaue Augen und übermäßigen Weißanteil gebracht hat.

Entsprechen diese gezüchteten Welpen damit 100% dem Rassestandart, was von mir erwartet wird?

Schauen wir doch mal nach:

Dachverband international:

Auskunft des Vereines.... Blaue Augen / überwiegend Weiß entsprechen nicht den Rassestandart und werden somit nicht in der Zucht zugelassen

Vielleicht erfahren wir bei dem Verein, bei dem die Züchterin Mitglied ist ,mehr:

Auskunft des Vereines.... Blaue Augen / überwiegend Weiß entsprechen nicht den Rassestandart und werden somit nicht in der Zucht zugelassen

Ob blauäugigen Welpen oder Welpen mit übermäßigen Weiß später in die Zucht gehen, ist hier nicht die Frage. Nur wenn ein Züchter von einen anderen 100 % Rassestandart erwartet, dann sollte dieser Züchter selbst mit "guten Beispiel" vorangehen.

Aber was ist eigentlich ein Rassestandart? Genau betrachtet ist der Rassestandart, der gerne auf Webseiten und Büchern zitiert wird, eine Richtlinie der Rasse des FCI, in Deutschland vertreten durch den VDH, für Ihre Mitglieder. Der Mutterverein des Border Collies. der ISDS hat bis heute noch keinen Rassestandart für Border Collies veröffentlicht.

Dennoch finde ich diese Auskünfte und die Grundlage des Rassenstandartes bei den obigen Vereinen doch sehr erstaunlich, wenn man bedenkt dass in dieser großen internationalen Vereinsgemeinschaft mehrere Hunde mit zweifarbige Augen, blauäugige Hunde und nichtbraunäugige zur Zucht zugelassen sind.

Was ist das Zuchtziel bei Welpen?

Da scheiden sich die Geister. Denn jeder Züchter hat seine Vorstellung und seine Erwartungen an seine Welpen, sonst hätten wir ja alle identisch aussehende Hunde.  Selbst die verschiedenen Vereinen dieser Welt (z.B. ISDS, AKC ) haben unterschiedliche Vorstellungen von einen Border Collie.

Mein Hund hat ein Blaues Auge

Mein Rüde hat ein blaues Auge, sowie ein  Deckrüde (s/w, spliteface mit hohen weißanteil) mit einen blauen Auge in einen  Partnerverein des großen internationalen Züchtervereines, der aufgrund seiner Vereinsangehörigkeit in ganz Europa decken darf (eventuelle Auflagen sind nicht bekannt, da dies nicht angegeben wurde)

Mir wurde geraten, man sollte eine Verpaarung mit einen Hund mit zwei unterschiedlichen Augen/ Blauen Augen mit Vorsicht angehen. Da ein Risikofaktor besteht, dass blinde, taube oder übermäßige weiße Welpen gezeugt werden können. Und woran liegt das? An den Merle Faktor/ Merle Gen.

Merle - gefärbte Tiere können einfarbig braune, einfarbig blaue oder gemischtfarbige Augen (ein blaues und ein braunes Auge oder beide Farben in einem Auge) haben. Ein Hund muss selbst die Merle -Färbung nicht aufweisen, aber doch die genetische Anlage für Merle (heterozygot „kryptisches“ Merle/ homozygot „kryptisches“ Merle) tragen und dann auch Merle Nachkommen produzieren.

Für die Zucht ist entscheidend, dass "Merle-Tiere" , die Merle -Erbanlage mit einer Wahrscheinlichkeit von 50% an ihre Nachkommen weitergeben ( "Double-Merle"  100%) Bei der Verpaarung von zwei "Merle"-Tieren besteht also die Gefahr, dass ein Teil der Nachkommen reinerbige, "Double-Merle" Tiere sind, "Double Merle" können weiß gefärbt  sein und  manche können schwere Fehlbildungen des Innenohres aufweisen, die zur Schwerhörigkeit oder Taubheit führen.

"Merle-Tiere" müssen aber nicht aus der Zucht ausgeschlossen werden. Verpaart man diese mit einem "nicht - Merle" Tier , können die Nachkommen nur aus "Nicht -Merle" und "Merle-Tiere"   bestehen. Ein Gentest gibt eine eindeutige Auskunft über das Vorliegen des Merlefaktors.

Eine genaue Beschreibung und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite Biofokus unter Farbvererbung/merle

Für Züchter  gibt es anscheinend keine Gentestpflicht für das Merle Gen, obwohl in den Großen internationalen Verein, der sich als beste Anlaufstelle für gesunde Hunde anpreist, eine merle x merle Verpaarungen verboten ist, gilt dieses Verbot anscheinend nicht für Merle Träger, da nicht überprüft wird, ob der Hund genetisch Merle ist.

Aber gerade aufgrund dieser Genetischen Grundlage und Vorschrift stellen sich dann neue  Fragen.

Warum wird dieses Gen nicht als Pflicht getestet, wo doch die Zahl der BC mit übermäßigen Weißanteile, Blauen Augen oder verschiedenen Augenfarben extrem zu nimmt.

Warum züchten Züchter mit Hunden weiter, die ganz offensichtlich Träger des Merle Faktors sind, ohne  Überprüfung des Merle Gen  des Verpaarungspartners?

Warum gibt es in anderen Rassenstandarte, wo Hunde auch  verschiedene Augenfarben im Rassestandart haben dürfen (z.B. Australien Shepherds) , keine Pflichttests um Fehlentwicklungen vorzubeugen?

Warum werden viele Welpenkäufer vom sichtlichen Merle Gen Merkmalen  und dem Züchter bekannten Untersuchungsergebnisse nicht aufgeklärt oder informiert?

Die Antwort liegt vermutlich auf der Hand.... es scheint schlecht für das Geschäft zu sein. Oder warum werden gesundheitliche Risiken in vielen Rassen in Kauf genommen?


Der übermäßige weiße Border Collie.

Immer wieder Thema kontroverser Diskussionen:, deren Ursache auf einem einfachen Missverständnis beruht. Es gibt nämlich zwei Arten von übermäßigen weißen Border Collies: Zum einen die Double Merle , die aus einer Verpaarung zweier Merle- Hunde hervorgehen, die zum Teil schwere Störungen des Hör- und Sehvermögens haben. Und zum anderen das Weiß, das Aufgrund des Weißfaktors entsteht, der völlig unabhängig von der Farbe des Hundes vererbt wird.
In Finnland ist vor einigen Jahren ein Wurf gefallen. Dieser Wurf brachte
neun Welpen (kein merle) hervor, von denen sieben mit extrem viel Kopf- und Körperweiß geboren wurden.
Diese Welpen, obwohl sie zum Teil halb- bis ganz weiße Köpfe, große weiße Flecken am Körper etc. haben, wurden im Alter von rund drei Monaten untersucht und sind kerngesund. Keiner dieser Welpen hat auch nur ansatzweise Gehör- oder Augenprobleme.
Ein weißes Ohr oder halbes weißes Gesicht bei einem "excessive white" Hund ist eine Fehlfarbe laut FCI Standart, aber ein sicheres Indiz für Taubheit oder Blindheit ist damit aber noch nicht gegeben.
Der Weiß-Faktor hat nach heutigen Erkenntnissen keinerlei Auswirkungen auf die Gesundheit der Hunde.

Wer sich mit den Gedanken trägt zu züchten, kann ich nur raten, sich tierärztlich beraten zu lassen, am besten Tierärzte, die sich mit Zucht und Genetik auskennen und deren Ratschläge und Argumente ernst zunehmen. Auch sollte man nicht die Kosten scheuen und einige freiwillige Tests  (DNA/Gen) zu machen.

Persönliche Anmerkung:

Ich habe mich von verschiedenen Tierärzten, auch wenn diese laut einigen Züchtern keine Ahnung haben, beraten lassen und aufgrund dieser Beratung beschlossen, meine Hunde genetisch testen zu lassen.

Sollten die Testergebnisse z.B den Nachweis von Merle ergeben, wird es keine Verpaarung von zwei Merle Trägern stattfinden. Mein Rüde Snowy hat zwar zweifarbige Augen, aber der Merle Gen Test hat ergeben, dass er trotz allgemeiner Annahme, kein Merle Träger ist.

Noch etwas persönliches:

Ich habe dank einiger seriöser Züchter, Tierärzten und dem Internet eine Menge erfahren und gelernt. Auch wenn mir, nachdem ich mich mit Genetik und Zucht auseinander gesetzt habe, bei manchen Machenschaften, die Haare zu Berge stehen. So habe ich doch bei dem ganzen Theater noch etwas gelernt.

Man sollte nicht mit Leuten diskutieren, wenn diese einen bereits als Schandfleck/ Hundevermehrer u.s.w. betrachten.

Hier ein Mal ein  Auszug:

Zitat:
"Ich würde mich erstmal richtig informieren über Genetik, bevor man einfach loszüchtet. Züchten ist nicht nur einfach Hunde zu verpaaren,
sondern hat mit Vererbungslehre zu tun um gesunde Hunde zu züchten und abzugeben!"

 

Nur weil ich  Züchter eines Zuchtvereines, vom einen großen Züchtervereins verächtlich "Dessidenzverein" genannt, bin . Werde ich anscheinend gleich für dumm, faul und geldgierig gehalten.

Wenn es denn so wäre... Na, da hätte ich doch gar keinen Verein beitreten brauchen und viel früher heimlich "schwarz " gedeckt. und somit mir  die ganzen Beratungen, Informationssammlungen, Tests, Untersuchungen und Geldausgaben sparen können.

Habe ich aber nicht, weil züchten ebbend nicht nur eine Vermehrung ist und mir die Gesundheit der Elterntiere und deren Welpen  wichtig ist. Das heißt: Ich gebe mich nicht mit irgendwelchen Zuchtvorschiften, die ich erfüllen muss, zufrieden, sondern auch darüber hinaus.

Unterstellung:

 Ich hätte unter falschen Angaben Hunde für einen Dessidenzverein gekauft, weil ja ein Hundevereinangehöriger, mir sonst keinen verkauft hätte.

Ich war zur Zeit des Kaufes kein Mitglied des IRJGV. Ich bin erst seit Januar 2009 dort Mitglied, als meine jüngste Hündin  fast 2 Jahre alt war.

Seit einigen Jahren habe ich mir Gedanken über eine  Zucht gemacht und mich auch mit den Züchtern über eine eventuelle Zucht unterhalten, was ja heute bei einigen bestritten wird. Doch mit Zuchtbedingungen, Vereinen, Genetik und Vererbungslehre habe ich mich erst seit September 2008 richtig auseinander gesetzt..

Am Anfang ging ich auch davon aus, dass ich Mitglied bei der größten Vereinsgemeinschaft werde, aber aus verschiedenen Gründen, die hier nicht erläutert werden, habe ich mich dann gegen eine Mitgliedschaft in der größten Vereinsgemeinschaft entschieden.

Bericht erstatten:

Muss ich mir alles was den Hund und Vereine betrifft, vorschreiben lassen und Bericht erstatten?

Ich bin der Eigentümer meiner Hunde und ich darf, mich von meinen gewählten Tierarzt und wenn nötig auch andere Tierärzten beraten lassen, wie ich es für richtig halte, ohne mich rechtfertigen zu müssen und dies belegen zu müssen. Und wenn ich DNA und Genteste machen lassen, dann kann ich dies auch tun, ohne mit irgendwelchen Züchtern oder Personen, dies ausdiskutieren zu müssen.

Ich glaube nicht, dass ich mich in irgendeiner Form angreifen lassen muss, oder ich ein Bericht über alles was ich tue oder mache halten bzw. vorlegen muss. Und so ganz nebenbei sind die Eigentümerrechte auch im Bundesgesetzbuch definiert.

 

Eigentumsrechte im Sinne des BGB

Eigentum im Sinne des deutschen Zivilrechts (insbesondere des Sachenrechts) ist das grundsätzlich unbeschränkte absolute Recht an einer Sache. Es wird auch als dingliches Vollrecht bezeichnet. Der Eigentümer darf nach Belieben mit seinem Eigentum verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen, soweit nicht Gesetze dagegen stehen, (§ 903 BGB [4]).

Durch das TierVerbG wurde 1990 der § 90a BGB eingefügt, nach dem Tiere keine Sachen sind, man sie jedoch rechtlich wie Sachen zu behandeln hat.